Föderalismusreform I

Das Grundgesetz konstituiert das deutsche Volk seit 1989 als vereinte souveräne Nation, seine staatliche Ordnung als einheitlichen „demokratischen, sozialen Rechts- und Bundesstaat“.
Im Rahmen der deutschen Einheit vereinte sich die Arbeiterschaft in gemeinsamen Gewerkschaften, kämpfte für die „gleichen Errungenschaften“, für die wirkliche, die soziale Einheit auf der Grundlage der gleichen Arbeitnehmerrechte und sozialen Errungenschaften, die ihr aber mit der Vernichtung ihrer Betriebe und Arbeitsplätze zunächst in Ost, mit der Zersetzung ihrer Flächentarifverträge und der sozialen Demontage in ganz Deutschland zunehmend verwehrt wurde.
Die Schritte zur sozialen Angleichung Ost-West, die Verhinderung des völligen sozialen Absturzes des Ostens, konnten nur gelingen im Rahmen des grundgesetzlich verankerten solidarischen Finanzverbundsystems von Bund und Ländern, und der bundesstaatlichen Verpflichtung auf „Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse“.

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